Wir haben uns auf das Familienrecht spezialisiert und bieten unsere Expertise im folgenden Leistungsspektrum an:
Trennung und Ehescheidung
Die Ehescheidung ist die formelle und rechtlich bindende Auflösung einer Ehe durch richterliche Entscheidung. Die Ehescheidung an sich ist reine Formsache, sofern die Scheidungsvoraussetzungen gegeben sind. Wir begleiten Sie im Prozess der Trennung und Scheidung und vertreten Sie im Rahmen Ihrer Scheidung bei Gericht.
Versorgungsausgleich
Im Rahmen der Ehescheidung teilt das Familiengericht die in der Ehezeit erworbenen Altersvorsorgeanrechte der Eheleute nach dem Prinzip der Halbteilung.
Ist der gesetzliche Versorgungsausgleich von den Eheleuten nicht gewünscht, kann hiervon durch gerichtliche Vereinbarung oder Ehevertrag unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden.
Unterhalt
Gerne beraten wir Sie bei Ihren Fragen zu den verschiedensten Formen von Unterhaltsansprüchen, also Kindes-, Trennungs-, nachehelicher sowie Elternunterhalt, welche zur Sicherung des Lebensbedarfs notwendig sind, jedoch häufig zu Streitigkeiten des Grundes und der Höhe nach führen können.
Im Rahmen einer Unterhaltsdiskussion stellen wir für Sie Unterhaltsberechnungen an, um Ihre und die Ansprüche Ihrer Kinder zu ermitteln und durchzusetzen oder Sie vor unberechtigten Unterhaltsforderungen zu schützen.
Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung
Im Rahmen der Ehescheidung gilt es oftmals, die Vermögenssituation der Eheleute auseinanderzusetzen. Hierbei stellen sich Fragen des Güterrechts, im gesetzlichen Regelfall der Zugewinnausgleich. Häufig führt auch die Auseinandersetzung des gemeinsamen Immobilienvermögens zu Diskussionen.
In sämtlichen Fragen betreffend das Güterrecht und die Vermögensauseinandersetzung stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartnerinnen außergerichtlich wie auch gerichtlich zur Seite.
Ehewohnung sowie Hausrat
Im Zuge der Trennung stellt sich für Eheleute auch häufig die Frage nach den Besitzrechten an der bislang gemeinsam genutzten Ehewohnung sowie den gemeinsam angeschafften Haushaltsgegenständen. Wer geht, wer bleibt und wer darf unter welcher Bedingung welche Gegenstände mitnehmen? Auch diesbezüglich gilt es eine tragfähige Lösung zu finden, wobei wir Sie gerne unterstützen.
Elterliche Sorge und Umgang
Sobald eine Beziehung endet, aus welcher Kinder entstanden sind, stellen sich Fragen rund um die elterliche Sorge sowie der Umgangsmodalitäten, bei denen das Kindeswohl stets im Mittelpunkt steht. Wo sollen die gemeinsamen Kinder leben und wer soll sie betreuen? Diskussionen in Kindschaftssachen sind oft emotional belastend, weshalb wir Ihnen auch hier zur Seite stehen, um gemeinsam eine Lösung zu finden, welche das Wohl Ihrer Kinder im Blick hat.
Gewaltschutz
Sie sind Opfer von (häuslicher) Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung (Stalking) geworden, egal ob durch Ihren Partner, Ihre Partnerin oder durch eine dritte Person? Wir beraten Sie auch in all diesen Situationen und vertreten Sie bei Bedarf in gerichtlichen Gewaltschutzverfahren.
Sonstige Familiensachen sowie Eheverträge
Außerhalb der vorbezeichneten Gebiete des Familienrechts beraten wir Sie auch in den Nebengebieten des Familienrechts, die beispielsweise Versicherungsfragen, staatliche Leistungen, Schulden oder Steuern betreffen.
Zudem bieten wir die Überprüfung und Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen an.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf
Alexandra Schuler ist ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte und ihre erste Ansprechpartnerin in der Kanzlei Lindner & Schoch Rechtsanwältinnen Partnerschaft mbB.
Die Terminvergabe erfolgt nur nach vorheriger Anfrage (telefonisch oder per E-Mail).
Für Besprechungstermine begrüßen wir Sie gerne in unseren Büroräumlichkeiten, bieten jedoch auch Telefontermine an.
Montag – Donnerstag:
09:00 Uhr – 12:00 Uhr &
14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag:
09:00 Uhr – 12:00 Uhr
